Selbstbestimmung und Vorsorge am Lebensende
BAYERN: Meine Zeit steht in Gottes Händen - 2020
Handreichung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, 4., überarbeitete Auflage 2020
Zum Inhalt: Die Handreichung will Hilfe zur eigenen Urteilsbildung leisten und helfen, eine Patientenverfügung abzufassen oder eine Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung auszustellen. Sie bietet allerdings kein eigenes Formular einer Vorsorgeverfügung an. Die Handreichung gibt außerdem Anregungen zur Formulierung eigener Wertvorstellungen. Zehn Jahre nach der dritten Auflage wurde im Mai 2020 die vierte überarbeitete Auflage veröffentlicht, die die rechtlichen, medizinischen und ethischen Veränderungen der vergangenen Jahre aufnimmt.
EKD / DBK / ACK: Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche - 2018
Handreichung und Formular, Aktualisierte Neuauflage 2018
Zum Inhalt: Die Handreichung und das Formular der aktualisierten Neuauflage der „Christlichen Patientenvorsorge“ treten als kirchliches Angebot an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“ von 2011. Diese berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Neu ist auch, dass das Formular auch online ausfüllbar ist. Das Dokument wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) erarbeitet.
BGH-Beschlüsse zu Patientenverfügungen - 2016 / 2017 / 2018
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16), dass eine Patientenverfügung nur verbindlich ist, wenn sie konkret und aussagekräftig ist. Allgemeine Äußerungen wie der Wunsch nach einem "würdevollen Sterben" genügen laut BGH ebenso wenig wie die generelle Ablehnung von "lebensverlängernden Maßnahmen". Vielmehr sind konkrete Angaben zu künstlicher Ernährung, künstlicher Beatmung, Bluttransfusion und der Gabe von Antibiotika etc. erforderlich. Wenn die Patientenverfügung nicht konkret genug ist, kann es auf die Vorsorgevollmacht ankommen, ob lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden.
2017 präzisierte der BGH diese Rechtsprechung von 2016 (AZ: XII ZB 604/15; Beschluss 8. Februar 2017): Die erforderliche Konkretisierung im Einzelfall kann sich auch bei einer weniger detaillierten Benennung ergeben und ist dann durch Auslegung der in der Patientenverfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln.
Am 13. Dezember 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Patientenverfügung, wenn sie wirksam ist, in jedem Fall auch bindend ist, auch gegen den Willen von Betreuern. Der BGH bekräftigt also das Prinzip: Entscheidend ist der nachweisliche Wille des Patienten.
DIAKONISCHES WERK IN DER EKD: Patientenverfügungen aus christlich-diakonischer Sicht - 2011
Zum Inhalt: Der Ratgeber informiert aus christlich-diakonischer Sicht über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Er enthält für Betroffene und ihre Angehörigen sowie für Träger und Mitarbeitende diakonischer Einrichtungen Hinweise zum Umgang damit, bietet jedoch kein eigenes Formular.
EKD: Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige - 2010
Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe, Pressemitteilung der EKD vom 25. Juni 2010
Zum Inhalt: Die EKD begrüßt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Sterbehilfe das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens stärkt und zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen beiträgt.
EKD: "Keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage." Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bedauert neues Gesetz zur Patientenverfügung - 2009
Pressemitteilung der EKD vom 18. Juni 2009
Zum Inhalt: Am 1. September 2009 trat das "3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" (Patientenverfügungsgesetz; §§ 1901a ff. BGB) in Kraft. Damit sind nach sechsjähriger Debatte im Bundestag die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen ausdrücklich und eindeutig geregelt. Der Ratsvorsitzender EKD, Bischof Wolfgang Huber, sieht in dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über Patientenverfügung keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.
EKD: Kein Gesetz um jeden Preis. Prälat Reimers zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen - 2008
Pressemitteilung und Votum der EKD vom 18. Dezember 2008
Zum Inhalt: Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bewertet in seinem Votum die verschiedenen Gesetzesentwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz. Er begrüßt die rechtliche Verankerung von Patientenverfügungen; allerdings dürfe es nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden.
EKD: Eckpunkte. Ein Plädoyer für gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen - 2007
Pressemitteilung der EKD vom 11. Juli 2007
Zum Inhalt: Der Rat der EKD spricht sich in seinen „Eckpunkten“ für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen aus, da Patienten, Angehörige und Ärzte mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende brauchen. Die Ziele einer solchen gesetzlichen Regelung sollten unter anderem sein, die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klären.
KURHESSEN-WALDECK: Hilfe im Sterben - Hilfe zum Leben. Menschenwürde am Lebensende - 2006
Votum der Theologischen Kammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW)
Zum Inhalt: Neben dem Gottes- und Menschenverständnis des christlichen Glaubens und der Begriffsklärung von Menschenwürde, Autonomie und Selbstbestimmung wird a) die Erarbeitung von transparenten Verfahren zu einer gerechten Verteilung medizinischer Ressourcen als vordringliche Aufgabe gefordert, b) eine Abwägung der Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung vorgenommen und c) eine Stellungnahme zur aktiven Sterbehilfe vorgelegt.
EKD: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht - 2005
Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD-Texte 80, Hannover 2005.
Zum Inhalt: Im Diskussionsbeitrag der Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung werden neben Überlegungen zur Selbstbestimmung des Patienten und Fürsorge für den Patienten u.a. die unterschiedlichen Auffassungen zur Reichweite von Patientenverfügungen in zwei Argumentationslinien nebeneinander dargestellt, ohne dass sie ganz zur Deckung gebracht werden.
EKD: Herz und Mund und Tat und Leben. Grundlagen, Aufgaben und Zukunftsperspektiven der Diakonie - 1998
Eine evangelische Denkschrift, hg. vom Kirchenamt der EKD, Gütersloh 1998, s. S. 28ff
Zum Inhalt: Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Vereinigung Evangelischer Freikirchen gedenken mit der „Diakonie-Denkschrift“ Johann Hinrich Wicherns und beschreiben darin programmatisch die Grundlagen, Aufgaben und Zukunftsperspektiven der Diakonie. Wichern hatte die Kirche an ihren Auftrag erinnert, den Menschen nicht nur das Wort von der Liebe Gottes zu predigen, sondern ihnen mit der konkreten Tat zu dienen. Die Denkschrift erinnert daran und unterstreicht, was das für den Dienst der Diakonie heute bedeutet.
EKD / DBK / ACK: Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens - 1989
Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), Gütersloh 1989, s. Kapitel VI.3 S. 90ff
Zum Inhalt: Die Gemeinsame Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ ist der grundlegende Text einer christlichen Deutung des Lebens und dokumentiert eine Grundübereinstimmung in den deutschen Kirchen. Besonderes Gewicht kommt im 6. Kapitel dem Umgang mit Behinderungen zu. Die Schatten der Tötung „lebensunwerten Lebens“ im Dritten Reich, die Aufgabe der Integration behinderter Mitmenschen, die Auswirkungen der pränatalen Diagnostik und eugenische Tendenzen werden angesprochen.