Organspende und Organtransplantation
Große Zustimmung bei den Kirchen zum neuen Gesetz zur Stärkung der Organspendebereitschaft - 2020
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Januar 2020 mit deutlicher Mehrheit zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende gegeben werden muss, bevor Organe entnommen werden dürfen (erweiterte Zustimmungslösung). Gleichzeitig sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Organspendebereitschaft und die dazugehörige Dokumentation erhöhen. Dazu sieht der Gesetzentwurf, der im Mai 2019 von Annalena Baerbock u.a. vorgelegt wurde, u.a. die Einführung eines Organspenderegisters vor. Der konkurriernde Entwurf von Gesundheitsminister Spahn u.a., der eine doppelte Widerspruchslösung vorschlug, erhielt keine Mehrheit im Bundestag.
Viele Vertreterinnen und Vertreter aus der EKD, den Landeskirchen und kirchlichen Verbänden begrüßen die Entscheidung des Bundestages. Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz bereits im September 2019 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die sich für die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, aber gegen eine Widerspruchslösung ausspricht.
Bundeskabinett beschließt „Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ - 2018
Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2018 dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) des Bundesgesundheitsministeriums zugestimmt. Das Gesetz sieht viele Neuregelungen für Kliniken vor, um zu mehr Organspenden in Deutschland zu kommen. Es stärkt die Stellung des Transplantationsbeauftragten und sichert seine Finanzierung. Zudem erhalten Kliniken eine leistungsgerechte Vergütung für die Vorbereitung zur Organspende. Außerdem sollen potenzielle Organspender besser identifiziert werden, und die Betreuung der Angehörigen von Organspendern wird geregelt. Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.
Kirchliche Reaktionen auf Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung - 2018
Ergänzend zur Vorlage eines Referentenentwurfs für ein Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 3. September 2018 in einem Interview in der „Bild Zeitung“ für eine „doppelte Widerspruchslösung“ ausgesprochen. Danach soll jeder als Organspender in Betracht kommen, der selbst oder dessen Angehörige einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat bzw. haben. Bisher gilt das umgekehrte Prinzip (sog. Entscheidungslösung), nach dem die Verwendung von Organen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, die Kirchen wollten auch weiterhin die Bereitschaft zur Organspende wecken und stärken. Eine christliche Verpflichtung zur Organspende gebe es jedoch nicht. Auch die Ablehnung einer Spende sei zu respektieren. Die evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg, der Bischof der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Landesbischof Ralf Meister, die Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann, die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. und das Frauenwerk der Nordkirche sprachen sich gegen die Widerspruchslösung aus.
HESSEN-NASSAU: "Hirntod" und Organspende - 2017
Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Zum Inhalt: Erst einige Monate nach Veröffentlichung hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau den Text „‘Hirntod‘ und Organspende“ vom 4.2.2017 im Internet zur Verfügung gestellt. Er wurde von einer interdisziplinären „Arbeitsgruppe Medizinethik“ erarbeitet, um im Blick auf diese Thematik Hilfestellungen für die Entscheidungshilfe bereitzuhalten. Der Text plädiert u.a. für eine Aktualisierung der Gemeinsamen Erklärung der EKD und DBK von 1990 „Organtransplantationen“ und der darin vorgenommenen Gleichsetzung des Hirntodes mit dem „Tod des Menschen“.
EKKW: Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Hirntod und zur Entscheidung zur Organspende - 2015
Der Deutsche Ethikrat hat am 24.2.2015 eine gut 190seitige, ausführliche Stellungnahme zur Kontroverse über den Hirntod und die Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende veröffentlicht. Er ist sich darin einig, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine Organentnahme festzuhalten ist. Unterschiedlich sind allerdings die Auffassungen des Ethikrates, wie der Hirntod zu bewerten sei: Die Mehrheit sieht in ihm ein sicheres Todeszeichen, eine Minderheit weist dagegen dem Hirntod nur die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu. In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder eine vom Ethikrat geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen - welche Personen sollen die Entscheidung über das Einleiten von Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen - ab. Bischof Hein, Mitglied des Deutschen Ethikrates, erläutert und kommentiert in einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) die Stellungnahme.
SACHSEN: Handreichung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zur „Organ- und Gewebespende“ - 2015
Zum Inhalt: Die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat eine Handreichung zum Thema „Organ- und Gewebespende“ im März 2015 veröffentlicht. Anhand von 29 Fragen und Antworten wird versucht, umfassend über die Thematik zu informieren und unklare Aspekte zu erläutern. Das Ziel der Handreichung besteht darin, ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um zu einer bewussten Entscheidung im Blick auf eine Organ oder Gewebespende kommen zu können. Bei strittigen Fragen (z. B. Hirntodproblematik, siehe Frage 21) werden die unterschiedlichen Auffassungen nebeneinander dargestellt.
BADEN: Organtransplantation. Fragen und Impulse für eine persönliche Entscheidung - 2014
Broschüre der Ev. Landeskirche in Baden zur Organtransplantation
Zum Inhalt: Die Ev. Landeskirche in Baden will mit ihrer 15 seitigen Broschüre „Organtransplantation. Fragen und Impulse für eine persönliche Entscheidung“ Menschen dabei unterstützen, zu einer persönlichen Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu finden. Der Text behandelt Fragen zum Weiterleben nach dem Tod, zu Hirntod und Organspende aus christlicher Sicht und nennt Ansprechpartnerinnen sowie Internetadressen zum Thema.
Es handelt sich bei dieser Broschüre um eine in einem neuen Layout gestaltete Fassung der "Entscheidungshilfe zur Organtransplantation" der Ev. Landeskirche in Baden vom 31.7.2013.
BAYERN: "Leben und Sterben im Herrn" - 2014
Handreichung der Ev.-luth. Kirche in Bayern zur Organspende und Organtransplantation
Zum Inhalt: Die Ev.-luth. Kirche in Bayern hat eine Handreichung zur Entscheidungsfindung bei Organspende und Organtransplantation unter dem Titel "Leben und Sterben im Herrn" verfasst. Sie gibt kein Plädoyer für oder gegen die Organspende, sondern informiert und formuliert Fragen, die sich diejenigen stellen sollten, die eine für sie und ihre An- und Zugehörigen tragfähige Entscheidung treffen wollen.
EFID: Positionspapier der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) zur Organtransplantation - 2013
Zum Inhalt: Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) kritisieren in dem Positionspapier das Hirntodkonzept. Statt an der fragwürdigen Gleichsetzung von Hirntod und Tod festzuhalten, müsse gesamtgesellschaftlich darüber diskutiert werden, ob die sogenannte Tote-Spender-Regel aufgegeben werden sollte und unter welchen Bedingungen die Explantation von Organen bei hirntoten Sterbenden erlaubt werden könnte. Weiterhin setzt sich das Papier kritisch mit dem Aspekt Gewebespende, mit den medizinischen und gesetzlichen Grundlagen der Transplantation von postmortal gespendeten Organen sowie mit den Fragen nach gerechter Verteilung und Informationsvermittlung auseinander.
RHEINLAND: Orientierungstext zur Organspende - 2013
Zum Inhalt: Angesichts der Änderung des Transplantationsgesetzes, die seit November 2012 in Kraft getreten ist, und der Manipulationen von Patientendaten in der Transplantationsmedizin hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland einen kurzen Orientierungstext zur Organspende veröffentlicht.
EKD: „Geistliches Wort zur Organspende“ - 2012
Zum Inhalt: Angesichts der Änderung des Transplantationsgesetzes, die seit November 2012 in Kraft getreten ist, hat sich der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Nikolaus Schneider, am 27.11.2012 in einem „Geistlichen Wort zur Organspende“ darum bemüht, Menschen dazu zu motivieren, sich für oder gegen eine Organ- und Gewebespende zu entscheiden. Er hat deutlich gemacht, dass auch die Ablehnung der Organspende aus christlicher Sicht eine ethisch verantwortbare Möglichkeit und zu respektieren ist.
DEKV: Organspende - mit guten Gründen nur freiwillig! - 2011
Ein Plädoyer des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV)
Zum Inhalt: Angesichts der Vorschläge aus einigen Bundesländern für eine Widerspruchslösung spricht sich der DEKV für die Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen (erweiterte Zustimmungslösung) und zugleich dafür aus, die Bürgerinnen und Bürger zu Lebzeiten wiederholt und regelhaft bei geeigneten Anlässen aufzufordern, ihre persönliche Einstellung zur Organspende zu bekunden, z. B. im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung von Personalausweisen, Führerscheinen oder Krankenversicherungskarten.
EKD / DBK: Xenotransplantation. Eine Hilfe zur ethischen Urteilsbildung - 1998
Vorbereitet von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz. Gemeinsame Texte 13, Bonn / Hannover 1998.
Zum Inhalt: Der Diskussionsbeitrag informiert in sechs Abschnitten über den Sachstand bei der Entwicklung der Xenotransplantation, über Reaktionen und Einschätzungen in der Bevölkerung sowie über kulturgeschichtliche, psychologische, juristische und ethische Aspekte. Er bietet keine umfassende und abschließende Darstellung der mit der Xenotransplantation verbundenen Probleme. Vielmehr versteht er sich als Diskussionsbeitrag und Hilfestellung zur ethischen Beurteilung.
EKD: Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zu Gesetzentwürfen im Rahmen der Transplantationsgesetzgebung am 9. Oktober 1996
Zum Inhalt: Die Stellungnahme äußert sich zu den vier Punkten: 1) Anwendung, Aufklärung, Erklärung zur Organspende, Dokumentation, Datenschutz, Spenderegister, 2) Organisation und Durchführung der Organentnahme, Organisation und Durchführung der Organvermittlung, 3) Lebendspende und 4) Verbot und Strafbarkeit des Organhandels.
EKD: Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zu Gesetzentwürfen im Rahmen der Transplantationsgesetzgebung am 25. September 1996
Zum Inhalt: Die kurze Stellungnahme befasst sich erneut mit dem sog. Hirntod und der Zustimmungslösung und bezieht sich auf die Stellungnahme von 1995.
EKD: Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur „Vorbereitung eines Transplantationsgesetzes“ am 28. Juni 1995
Zum Inhalt: In der Stellungnahme wird darauf abgehoben, dass die kirchlichen Erklärungen zur Organtransplantation von 1989 (Gott ist ein Freund des Lebens) und 1990 (Organtransplantationen) in zwei Hinsichten nicht mehr zureichen: Die Überlegungen im Blick auf die „Hirntoddefinition“ werden differenziert, diejenigen im Blick auf die rechtliche Regelung für die Entnahme von Organen ergänzt.
EKD / DBK: Organtransplantationen - 1990
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gemeinsame Texte 1, Bonn / Hannover 1990.
Zum Inhalt: Nach der Gemeinsamen Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ veröffentlichten die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD eine separate Erklärung zur Organtransplantation und empfehlen die Einwilligung zur Organentnahme im Falle des eigenen Todes. Die Erklärung behandelt in sechs Kapiteln die Themen: 1. Zur Situation der Gewebe- und Organtransplantation; 2. Empfänger von Geweben und Organen; 3. Spender von Geweben und Organen; 4. Leben und Tod im christlichen Verständnis; 5. Die Sorge um die Angehörigen toter Organspender; 6. Folgerungen und Empfehlungen.
EKD / DBK / ACK: Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens - 1989
Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), Gütersloh 1989, s. Kapitel VI.4 S. 102-105.
Zum Inhalt: Die Gemeinsame Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ ist der grundlegende Text einer christlichen Deutung des Lebens und dokumentiert eine Grundübereinstimmung in den deutschen Kirchen. Im 6. Kapitel gibt es einen kurzen Abschnitt über Organtransplantation.