Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. setzen sich für wirksamen Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle von Triage ein
Im Juni 2022 legte die Bundesregierung einen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Ändeurng des Infektionsschutzgesetzes" vor, um dem Auftrag des Bundesverfassungsgericht (Beschluss - 1 BvR 1541/20 - vom 16.12.21) nachzukommen, um Menschen mit Behinderung in der Triage, d.h. bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen, wirksam vor einer Benachteiligung durch Dritte zu schützen. Zu diesem Gesetzentwurf nehmen die Diakonie Deutschland, der DEKV und der BeB gemeinsam Stellung.