Der Deutsche Bundestag hat am 16.01.2020 mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine ausdrückliche Zustimmung zur Organspende gegeben werden muss, bevor Organe entnommen werden dürfen (erweiterte Zustimmungslösung). Gleichzeitig sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Organspendebereitschaft und die dazugehörige Dokumentation erhöhen. Dazu sieht der Gesetzentwurf, der im Mai 2019 von Annalena Baerbock u.a. vorgelegt wurde, u.a. die Einführung eines Organspenderegisters vor. Der konkurriernde Entwurf von Gesundheitsminister Spahn u.a., der eine doppelte Widerspruchslösung vorschlug, erhielt keine Mehrheit im Bundestag.
Viele Vertreterinnen und Vertreter aus der EKD, den Landeskirchen und kirchlichen Verbänden begrüßen die Entscheidung des Bundestages. Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz bereits im September 2019 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, die sich für die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, aber gegen eine Widerspruchslösung ausspricht.