EKD, Diakonie und EKFuL haben sich übereinstimmend für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen, die zumindest in bestimmten Konstellationen auf den Einsatz des Strafrechts verzichtet. In drei separaten Stellungnahmen für die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ haben die drei evangelischen Organisationen ihre Position zum gesellschaftlichen und rechtlichen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen neu formuliert und für eine teilweise (EKD und Diakonie) bzw. vollständige (EKFuL) Entkriminalisierung plädiert.
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