Texte zum § 217 StGB, 17. Februar 2017
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am 17. Februar 2017 Hinweise und Erläuterungen für die ärztliche Praxis zum § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) veröffentlicht. Sie bezieht sich damit auf ein am 6. November 2015 vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das mit Wirkung zum 10. Dezemnber 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes ist es, auf Wiederholung angelegte, organisierte Formen des assistierten Suizids durch Sterbehilfevereine oder einzelne Sterbehelfer zu unterbinden. Die Hinweise und Erläuterungen für die ärztliche Praxis bieten einen Überblick über Fragen, wer von dem Gesetz betroffen ist, was das Gesetz verbietet, was nicht unter das Gesetz fällt und zeigt an Beispielfällen Konstellationen auf, die im ärztlichen Alltag auftreten können.
Diese Bekanntgabe wird zeitgleich flankiert von einer praxisorientierten Übersicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) aus palliativmedizinischer, ethischer und juristischer Perspektive, welches Vorgehen unter dem neuen Recht unproblematisch („grün“), möglicherweise bedenklich („gelb“) oder wahrscheinlich mit Strafe bedroht ist („rot“).
Außerdem hat der Bundestag am 17. Februar 2017 eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu acht Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen. Damit wurde der Bundestag beauftragt, eine Stellungnahme zu den Streitverfahren abzugeben.