Anonyme und vertrauliche Geburt/ Babyklappe
Diakonie Deutschland: Thema kompakt: Vertrauliche Geburt - 2015
Zum Inhalt: In dem Journal „Vertrauliche Geburt“ wird erläutert, was die vertrauliche Geburt ist, wie sie abläuft und wie sie von der Diakonie bewertet wird. Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ am 1. Mai 2014 haben nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 95 Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Anspruch genommen.
Bundesrat beschließt Gesetz zur vertraulichen Geburt - Juli 2013
Der Bundesrat hat am 5. 7.2013 dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung durch Bund und Länder. Ziel des Gesetzes ist es, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen und Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Zum 1. Mai 2014 treten die Neuregelungen in Kraft.
Bundestag beschließt Gesetz zur vertraulichen Geburt - Juni 2013
Der Deutsche Bundestag hat am 7.6.2013 mehrheitlich das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" beschlossen. Die Empfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu diesem Gesetz, die auch Grundlage für die 3. Lesung waren, wichen in einigen Punkten von dem Entwurf der Fraktionen bzw. der Bundesregierung ab. Sie unterstreichen die Bedeutung der Beratung und sollen das Wissen um den jederzeitigen Zugang zu dieser sicherstellen. Die neue Regelung sieht vor, dass Mütter in einem Krankenhaus zwar offiziell anonym entbinden können, aber gleichzeitig verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten in einem versiegelten Umschlag zu hinterlassen. Dieser wird zum 16. Geburtstag des Kindes an die zuständige Adoptionsstelle weitergegeben, wo das Kind auf Wunsch alles über die Mutter erfahren kann. Die Kosten für die "vertrauliche Geburt" übernimmt der Bund. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Neuregelung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt - Mai 2013
Am 13. Mai 2013 hat der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ durchgeführt. Die Anhörung erfolgte auf der Grundlage der Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung. Gegenstand der Anhörung war darüber hinaus die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie eine Gegenäußerung der Bundesregierung.
CKID, EKD, EAF, EKFUL: Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Regelung der vertraulichen Geburt - 2012
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 30. Oktober 2012 den „Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere - Regelung der vertraulichen Geburt“ vorgelegt, der am 13. März 2013 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf will mit dem Verfahren der vertraulichen Geburt den Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind ausgleichen und den beteiligten Fachkräften in den auftretenden Situationen die bislang fehlende Rechtssicherheit verschaffen. Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen zurückzudrängen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Anders als bei der anonymen Geburt setzt die vertrauliche Geburt voraus, dass die Personalien der Mutter vertraulich gespeichert werden. Erst wenn das Kind sein 16. Lebensjahr erreicht hat, soll es die Möglichkeit erhalten, den Namen seiner leiblichen Mutter zu erfahren.
Am 13. Mai 2013 führte der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juni 2013 das Gesetz beschlossen, das zum 1. Mai 2014 in Kraft treten soll.
Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf (zum Teil mehrere) haben abgegeben: Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband und die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V., der Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und die Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e.V.
BMFSFJ: Stellungnahmen zum Gesetzentwurf des BMFSFJ zur Regelung der vertraulichen Geburt - 2012
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 30. Oktober 2012 den „Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere - Regelung der vertraulichen Geburt“ vorgelegt. Der Referentenentwurf soll mit dem Verfahren der vertraulichen Geburt den Interessengegensatz zwischen Mutter und Kind ausgleichen und den beteiligten Fachkräften in den auftretenden Situationen die bislang fehlende Rechtssicherheit verschaffen. Anders als bei der anonymen Geburt setzt die vertrauliche Geburt voraus, dass die für das Verfahren verantwortlichen Beratungsstellen die Personalien der Mutter feststellen. Diese werden vertraulich gespeichert. Erst wenn das Kind sein 16. Lebensjahr erreicht hat, soll es die Möglichkeit erhalten, den Namen seiner leiblichen Mutter zu erfahren. Ein Familiengericht soll darüber entscheiden.
Das Bundeskabinett berät Anfang Februar über den Gesetzentwurf, der bisher noch nicht veröffentlicht wurde.